Wasserwehr
Als Anrheiner ist die Stadt Ingelheim am Rhein nach § 81 Landeswassergesetz des Landes Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet, auch die Aufgaben der Wasserwehr übernehmen zu müssen. Dabei hat die Stadt durch entsprechende Ausstattung der Feuerwehr oder anderer geeigneter technischer Einrichtungen als Wasserwehr für eine ausreichende technische allgemeine Hilfe bei Wassergefahr sowie für die Beobachtung und Sicherung der Hochwasserschutzanlagen zu sorgen.
Neben entsprechenden, materiellen Vorhaltungen auf Seiten der Feuerwehr, hat die Stadt Ingelheim auch materielle, personelle und organisatorische Vorkehrungen auf Seiten des städtischen Bauhofes getroffen, um im Hochwasserfalle angemessene Hilfe leisten und die Hochwasserschutzanlagen im Rheinvorland sichern zu können. Darüber hinaus stellt die Hochwasserschutzgemeinschaft Sporkenheim e.V. im Bedarfsfalle Deichwachen im Bereich des Sporkenheimer Sommerdamms.
Der in Ingelheim 2008 eröffnete Polder Ingelheim dient insbesondere der Entlastung im oberen Mittelrheintal bis hinauf nach Köln. Für die Flutung dieser Hochwasserschutzanlage bestehen durch die zuständigen Behörden und Stellen entsprechende Vorplanungen, in welche die Feuerwehr Ingelheim ebenfalls einbezogen ist und mitwirkt.